Achtsame Wege Mediation

Gemeinwesenmediation und Nachbarschaftsmediation

Zwischen Gemeinwesenmediation und Nachbarschaftsmediation besteht ein wesentlicher Unterschied. Konflikte zwischen Nachbarschaften spielen sich tendenziell zwischen Nachbarn auf eher privatrechtlicher Ebene ab mit Themen wie z.B. dem Hören zu lauter Musik, der Säuberung des Hausflures oder der Nutzung von Gemeinschaftsräumen. Bei Gemeinwesenkonflikten dagegen können diese Themen zwar auch eine Rolle spielen, die Konflikte berühren jedoch auch den öffentlichen Bereich, also ein öffentliches Interesse wie beispielsweise wenn Anwohner und Jugendliche unterschiedliche Ansichten über die Nutzung der Hofanlagen, Spiel- oder Sportplätze haben, Gruppen von Jugendlichen auf der Suche nach Action sich alles andere als sozial angepasst verhalten und sogar Angst verbreiten oder es Differenzen über die (Um-)Gestaltung von öffentlichen Räumen gibt. Bei letzteren Konfliktkonstellationen gibt es meist auch öffentliche Institutionen, ohne die eine Klärung des Konfliktes nicht möglich ist, da sie mitentscheiden können oder sogar die letztentscheidende Instanz sind. Ein ausgewogener Klärungsprozess, in dem die Bedürfnisse der BewohnerInnen und die institutionellen Verfahrenswege in Einklang gebracht werden können, stellt sich manchmal als schwierig dar. Hier kann eine unparteiliche dritte Person oder Stelle mittels eines Vermittlungsangebots außerordentlich hilfreich sein. Die Entscheidung bleibt weiter in den Händen der Beteiligten, kann jedoch einerseits informierter und damit sachgerechter und andererseits bedürfnisorientierter und damit sozialer getroffen werden.

Um ein konkretes Angebot für eine Gemeinwesenmediation zu machen, ist es oft sinnvoll, sich gemeinsam im Vorfeld zu beraten, um z.B. herauszufinden, wer beteiligt werden sollte, welche Rahmenvorgaben bestehen, um welchen Verhandlungsrahmen es konkret geht, usw… Im Anschluss kann meist erst kompetent über das weitere Vorgehen und den Verfahrensablauf entschieden werden.

Gemeinwesenmediation kann eine sehr konstruktive Möglichkeit darstellen, die Interessen von BewohnerInnen und institutionell Beteiligten in eine gemeinsam erarbeitete und tragfähige Lösung zu integrieren.

Nachbarschaftsmediation

Konflikte treten in allen erdenklichen Situationen des Lebens auf. So auch zwischen Nachbarn und manchmal auch im öffentlichen Raum: Vielleicht stören die Geräusche, die andere Menschen in ihrer Wohnung machen, der Müll wird nicht weggeräumt, im Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen gibt es Schwierigkeiten oder Kinder spielen an den Autostellplätzen Fußball … Die Spannbreite häufig vorkommender Konfliktthemen ist groß und die Liste ließe sich wohl beliebig fortsetzen. Und genauso vielfältig ist auch der Umgang mit den Nachbarschaftskonflikten. Von Versuchen den Streitpunkt persönlich gütlich miteinander zu klären, über den Anruf beim Vermieter, der Polizei oder dem Ordnungsamt, bis hin zu wütendem Protest, wenn sich nichts ändert – es gibt viele Möglichkeiten eine Änderung anzustreben. Oft geht es gut und genauso oft scheinen Nachbarn in eine Sackgasse zu geraten. Aus Hilflosigkeit wird dann manchmal ein resignierter Rückzug in die eigene Wohnung gewählt oder gar ein Umzug in Erwägung gezogen. Wie jedoch geht man damit um, wenn sich die Streitparteien „festgefahren“ haben und es scheint, als würde eine gütliche Einigung in weiter Ferne liegen?

Die Konfliktvermittlung mittels Mediation kann da ein Weg sein, gemeinsam mit beiden Konfliktparteien zu einer Klärung und (einvernehmlichen) Lösung zu kommen. Der Erfahrung nach unterstützen auch Vermieter und andere schon im Konflikt involvierte Institutionen eine Konfliktvermittlung durch Mediation.

In Potsdam haben wir die Mediatiosstelle Potsdam speziell für Konflikte solcher Art gegründet, die zudem auf eine gut funktionierende Zusammenarbeit mit verschiedensten Stellen zurückgreifen kann. Konfliktfälle können so zeitnah an Mediatorinnen und Mediatoren verwiesen und bearbeitet werden, damit so schnell wie möglich Veränderungen der belastenden Situation angestrebt werden können.